Detailergebnis zu DOK-Nr. 56304
Sonderfahrstreifen auf Autobahnen
Autoren |
R. Klementschitz |
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Sachgebiete |
5.1 Autobahnen 5.12 Straßenquerschnitte |
Straßenverkehrstechnik 49 (2005) Nr. 8, S. 385-392, 14 B, 3 T, 10 Q
Zur Überprüfung der Hypothese, dass durch Einführung von Sonderfahrstreifen Effizienzsteigerungen im Verkehrsablauf auf Autobahnen möglich sind, wurde eine volkswirtschaftliche Kosten-Nutzen-Analyse durchgeführt. Wenn die Verkehrsstärke an einem Abschnitt eine durchschnittliche Tagesverkehrsstärke von 20 000 Kfz/24 h erreicht, ist die Einrichtung eines Sonderfahrstreifens für mehrfach besetzte Pkw mit einer Mindestinsassenanzahl von 2 Personen aus volkswirtschaftlichen Kostengründen überlegenswert. Auf zweistreifigen Richtungsfahrbahnen ist eine Kombination mit einer Fahrstreifenbewirtschaftung sinnvoller. Dies ermöglicht auch Solo-Lenkern gegen eine Mautgebühr den Sonderfahrstreifen zu benutzen, und sorgt so für eine bessere Auslastung. Auf dreistreifigen Richtungsfahrbahnen hingegen reicht die Nachfrage für einen Sonderfahrstreifen nur für mehrfach besetzte Pkw aus. Die Einrichtung eines Busfahrstreifens auf Autobahnen ist nur in Sonderfällen überlegenswert. Ein bewirtschafteter Sonderfahrstreifen senkt die volkswirtschaftlichen Kosten nicht.