Detailergebnis zu DOK-Nr. 56415
Paradigmenwechsel in der Bundesverkehrswegeplanung: von der Kosten-Nutzen-Analyse zur Nutzwertanalyse?
Autoren |
H. Armbrecht |
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Sachgebiete |
2.5 Programme 5.17 Bewertungsverfahren (Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen) |
Politische Weichenstellungen für den Verkehr: Verkehrsplanung, Bepreisung, Deregulierung. Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht, 2004 (Vorträge und Studien aus dem Institut für Verkehrswissenschaft an der Universität Münster H. 41) S. 7-60, 1 B, 2 T, zahlr. Q
Der Beitrag beschäftigt sich mit dem aktuellen Bundesverkehrswegeplan 2003 (BVWP 2003), in dem er einen Blick auf die Projektbeurteilung und deren Umsetzung in die Dringlichkeitsreihung der Projekte wirft. Dabei untersucht er methodische Alternativen und spannt einen Bogen zwischen der Projektbeurteilung und der Einstufung von Projekten in Dringlichkeitsstufen. Die finanziellen Rahmenbedingungen für die Bundesverkehrswegeplanung sind Bestandteil von Kap. I, das den verkehrspolitischen Kontext des BVWP 2003 behandelt. Die Ergebnisse der Beurteilung sind Grundlage des Prozesses der politischen Willensbildung im Rahmen der Bundesverkehrswegeplanung. Aus diesem Grund und infolge des modernisierten Bewertungsverfahrens, erfolgt in Kap. II eine nähere Betrachtung der Projektbeurteilung zum BVWP 2003. Die Berücksichtigung nicht monetärer Kriterien neben der Nutzen-Kosten-Analyse räumt politischen Zielsetzungen, wie der Raumentwicklung und dem Umweltschutz, größeren Raum ein. Es wird kritisiert, dass es methodisch mit der Projektbeurteilung zum BVWP 2003 einen Paradigmenwechsel von der Nutzen-Kosten-Analyse zur Nutzwertanalyse gegeben habe. Daher werden zunächst diese beiden alternativen Methoden der Wirtschaftlichkeitsanalyse vorgestellt und beispielhaft verdeutlicht; danach stehen die Verfahren zur Synthese von Nutzen-Kosten- und Raumwirksamkeitsanalyse im Mittelpunkt einer Methodendiskussion. Kap. III widmet sich der Fragestellung, wie die Praxis bei der Aufstellung des BVWP 2003 aussieht und welche Konsequenzen sie hat. Die allgemeine Auslegung der Beurteilungskriterien und die Bedeutung politischer Zusagen sprechen für eine zunehmend von politischen Interessen geleitete Projekteinstufung.