Detailergebnis zu DOK-Nr. 56488
Tragverhalten von Kunstbauten mit Alkali-Aggregat-Reaktion (AAR): Sachstandbericht (Forschungsauftrag AGB 2002/030)
Autoren |
E. Brühwiler T. Wälchli |
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Sachgebiete |
15.1 Belastungen und Belastungsannahmen 15.3 Massivbrücken |
Zürich: Schweizerischer Verband der Straßen- und Verkehrsfachleute (VSS), 2005, 101 S., zahlr. B, T, Q (Bundesamt für Straßen (Bern) H. 584)
Die Schädigung des Betons durch die Alkali-Aggregat-Reaktion (AAR) beeinflusst u. a. die mechanischen Eigenschaften von Stahlbeton, indem die Tragwiderstände eine Reduktion um bis zu 30 % erfahren können. Die durch die AAR verursachten Gefügestörungen wirken sich dabei für Bauteile aus Stahlbeton in erster Linie in der Druckzone negativ aus, da die Qualität sowie die Festigkeit des Betons vor allem in den druckbeanspruchten Zonen (Druckfestigkeit) eines Stahlbetonbauteils erfordert wird. Für Tragwerke aus Stahlbeton führt die AAR zu Durchbiegungszunahmen von 20 bis 30 % gegenüber nicht beschädigten Tragwerken sowie zu Verformungen, die in der Größenordnung einer Temperaturerhöhung von 200 °C entsprechen (Analogiebetrachtung). Aus der im Rahmen dieser Arbeit durchgeführten Literaturstudie geht hervor, dass hinsichtlich des Einflusses der AAR auf die mechanischen Eigenschaften von Beton und Stahlbeton sowie auf das Tragverhalten von einzelnen Bauteilen und Bauwerken unterschiedliche Resultate und Meinungen existieren. Diese Unsicherheiten zeigen, dass bezüglich der Auswirkungen der AAR auf das Tragverhalten des Stahlbetons ein Forschungsbedarf existiert, der in erster Linie die genauere Kenntnis der Schadensprozesse, des Tragverhaltens von Beton, Stahlbeton, Bauteilen und Tragwerken mit AAR sowie den Nachweis der Tragsicherheit für Bauteile/Tragwerke mit AAR betrifft. Für den Nachweis der Tragsicherheit steht die Suche nach einem Parameter, der die AAR beschreibt sowie die Entwicklung des Sicherheitskoeffizienten in Funktion der Entwicklung der AAR im Vordergrund. In Zukunft sollten zudem Konzepte zur korrekten Instandsetzung von AAR-betroffenen Kunstbauten sowie AAR-spezifische Regelwerke erarbeitet werden.