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Detailergebnis zu DOK-Nr. 56506
Gebühren für straßenverkehrsrechtliche Anordnungen im Zusammenhang mit der Verlegung von Telekommunikationslinien (Urteil des BVerwG vom 9.3.2005 - AZ 6 C 8/04)
Autoren | |
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Sachgebiete |
3.3 Gemeingebrauch, Sondernutzungen, Gestattungen |
Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 24 (2005) Nr. 7, S. 821-824
Wird im Zusammenhang mit der unentgeltlichen Benutzung einer öffentlichen Straße durch eine Telekommunikationslinie eine straßenverkehrsrechtliche Anordnung notwendig, so ist hierfür eine Gebühr nach den straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen zu entrichten. Das TKG räumt zwar dem Lizenznehmer für eine Telekommunikationslinie das Recht ein, öffentliche Straßen unentgeltlich zu benutzen, befreit ihn aber nicht von anderen Gebührenforderungen aufgrund anderer Gesetze.