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Detailergebnis zu DOK-Nr. 56508
Lärmzunahme infolge Straßenbaus (Urteil des BVerwG vom 17.3.2005 - AZ 4 A 18/04)
Autoren | |
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Sachgebiete |
3.4 Bau- u. Planungsrecht, Planfeststellung |
Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 24 (2005) Nr. 7, S. 811-813
Nimmt als Folge einer Straßenbaumaßnahme der Verkehr auf einer anderen, vorhandenen Straße zu, erfassen § 41 Bundesimmissionsschutzgesetz und die 16. Bundesimmissionsschutzverordnung unmittelbar nur den Lärm, der von der zu bauenden oder zu ändernden Straße ausgeht. Die Lärmzunahme auf der vorhandenen Straße ist im Planfeststellungsverfahren im Rahmen der Abwägung nach § 17 Abs. 1 Satz 2 Bundesfernstraßengesetz zu berücksichtigen. Dies kann eine Gemeinde bei dem Lärmzuwachs für ausgewiesene Baugebiete als Störung des städtebaulichen Belangs geltend machen. Für die Abwägung bieten die Immissionsgrenzwerte der 16. Bundesimmissionsschutzverordnung eine Orientierung.