Detailergebnis zu DOK-Nr. 56633
Hinweise zur Prüfung der UVP-Pflicht von Bundesfernstraßenvorhaben (Ausgabe 2005)
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Sachgebiete |
3.10 Umwelt-/Naturschutzrecht 5.7 Landschaftsgestaltung, Ökologie, UVP, Auswirkungen des Klimawandels |
Köln: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, 2005, 16 S. (FGSV 257). - ISBN 3-937356-72-X. - Online-Ressource: Zugriff über: www.fgsv-verlag.de/uvp-pflicht
Durch das Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie vom 27.7.2001 (BGBl. I, 2001, S. 1950) ist die UVP-Änderungsrichtlinie 97/11/EG in Deutsches Recht umgesetzt worden. Für den Bau oder die Änderung von Straßen ist zu klären, ob eine UVP-Pflicht besteht. Für bestimmte Straßenbauvorhaben besteht aufgrund der Art oder des Umfangs des Vorhabens (vgl. Anlage 1 sowie § 3b Abs. 3 und § 3e UVPG) eine gesetzlich zwingende Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Für alle übrigen Vorhaben ist eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen, die gemäß § 3a UVPG entweder gesondert vor dem eigentlichen Verfahren, im Rahmen der Klärung des Untersuchungsrahmens oder im Zusammenhang mit der Einleitung des Genehmigungsverfahrens erfolgen kann. Die dazu erforderlichen Angaben sind durch die Straßenbauverwaltung zu erbringen. Ziel der Hinweise, denen die rechtlichen Regelungen des Bundes zugrunde gelegt wurden, ist es, eine Hilfestellung für die fachliche Bearbeitung der allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) bei Bundesfernstraßenbauvorhaben hinsichtlich Systematik, Vollständigkeit der erforderlichen Angaben und Nachvollziehbarkeit der Prüfungsergebnisse zu geben. Die Hinweise gliedern sich in zwei Teile, zum einen in allgemeine Hinweise und zum anderen in einen Prüfkatalog, der für die Durchführung einer allgemeinen Vorprüfung genutzt werden kann.