Detailergebnis zu DOK-Nr. 56713
Nicht überall ganz pünktlich, vielfältig und zurückhaltend - die Umsetzung der SUP-Richtlinie in Österreich / The Austrian transposition of the SEA directive
Autoren |
K. Arbter U. Platzer-Schneider |
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Sachgebiete |
3.10 Umwelt-/Naturschutzrecht |
UVP-Report 19 (2005) Nr. 1, S. 20-23, 1 B, 5 Q
Die Umsetzung der SUP-Richtlinie in österreichisches Recht ist geprägt durch unsere Staatsstruktur: Österreich ist ein Bundesstaat mit neun selbstständigen Bundesländern. Sowohl für die Planung, als auch für die Umwelt sind die Kompetenzen zwischen Bund und Ländern aufgeteilt. Es gibt hierzulande kein SUP-Stammgesetz auf Bundesebene. Die SUP-Richtlinien-Umsetzung erfolgt sowohl durch den Bund als auch durch die Länder, vorwiegend durch die Integration der SUP-Regelungen in die bestehenden Materiengesetze, zum Teil aber auch durch eigene Gesetze. Während die Umsetzung der SUP-Richtlinie frühzeitig vorbereitet wurde (Workshops, SUP-Pilotprojekte und SUP-Arbeitsgruppen), ist die Umsetzung derzeit noch nicht zur Gänze abgeschlossen. Außerdem ist eine erstaunliche Vielfalt in der Interpretation und Umsetzung der SUP-Richtlinie zu beobachten. Allerdings orientieren sich die Umsetzungen lediglich an den Mindestanforderungen der SUP-Richtlinie. Das ist enttäuschend, da in Österreich bereits zahlreiche Praxiserfahrungen gesammelt wurden, die klar aufzeigen, wie die SUP als wirkungsvolles Instrument für qualitätsvolle, konsensfähige und auch aus Umweltsicht abgesicherte Planungen eingesetzt werden kann.