Detailergebnis zu DOK-Nr. 56805
Betondecken auf kurzen Brücken und in Tunneln
Autoren |
G. Leykauf |
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Sachgebiete |
15.7 Brückenbeläge, Abdichtungen 15.8 Straßentunnel |
Deutscher Straßen- und Verkehrskongress Berlin 2004. Köln: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, 2005, CD-ROM (FGSV 001/20) S. 318-327, 12 B, 8 Q
Bei kurzen Brücken kleiner gleich 15 m und wenn Übergangskonstruktionen nicht erforderlich sind, darf nach dem ARS Nr. 14/1995 die Betondecke in gleicher Dicke wie im Streckenabschnitt über das Bauwerk hinweg gefertigt werden. Damit können die sonst bei einer Unterbrechung erforderlichen konstruktiven und kostentreibenden Maßnahmen wie Raumfugen, Endplatten oder Endsporne vermieden werden. Voraussetzung ist, dass bereits bei der Planung und Bemessung des Brückenbauwerks, nicht nur der Standardaufbau im Asphalt mit ca. 8 cm Dicke, sondern der maximal mögliche Aufbau mit kleiner gleich 27 cm Betondecke, berücksichtigt wird. Gegebenenfalls dient bei Ausführung in Asphalt die größere Dicke dem Höhenausgleich. Betondecken in Tunneln tragen zur Verkehrssicherheit bei. Aufwölbungen der Fugenränder infolge Schwindens wird durch eine Verkürzung des Fugenabstands, einer elastisch/plastischen Unterlage oder die Bauweise mit durchgehender Bewehrung (ohne Fugen) entgegengewirkt.