Detailergebnis zu DOK-Nr. 56926
Bekanntmachung der Neufassung des Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetzes vom 6. Januar 2006
Autoren | |
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Sachgebiete |
2.0 Allgemeines 2.4 Verkehrsabgaben, Straßenbenutzungsgebühren 3.0 Gesetzgebung |
Bundesgesetzblatt Teil I (2006) Nr. 3, S. 49-53
Die Neufassung des Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetzes (FstrPrivFinG) berücksichtigt die Gesetzesfassung nach der Bekanntmachung vom 20.1.2003 (BGBl. I S. 98) und die am 8.9.2005 in Kraft getretenen Änderungen aufgrund des Gesetzes zur Beschleunigung der Umsetzung von Öffentlichen Privaten Partnerschaften und zur Verbesserung gesetzlicher Rahmenbedingungen für Öffentliche Private Partnerschaften (BGBl. I S. 2 676). Es enthält vor allem Klarstellungen und neu ausformulierte Regelungen für die Mauterhebung. Als Mautgebühren sind öffentlich-rechtliche Gebühren oder privatrechtliche Entgelte zu verstehen (§ 1 Abs. 5). Die Rechtsgrundlagen für die Regelungen durch Rechtsverordnungen sind in § 2 (Mauterhebung durch Private), Mautgebühren (§ 3), Mautbemessung und Kalkulation (§ 4) und Bestimmung der Höhe der Mautgebühr (§ 5) enthalten. Wird die Mautgebühr durch den Privaten als Entgelt erhoben, ist eine Genehmigung der Höhe durch die oberste Landesstraßenbaubehörde vorgesehen (§ 6).