Detailergebnis zu DOK-Nr. 57007
Volkswirtschaftlich gerechtfertigte Interventionswerte für die Erhaltung von Bundesautobahnen
Autoren |
T. Stütze |
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Sachgebiete |
2.2 Unterhaltungskosten 12.0 Allgemeines, Management |
Festschrift anlässlich des 65. Geburtstages von Univ. Prof. Dr. sc. techn. ETH Siegfried Huschek sowie 50 Jahre Straßenwesen an der Technischen Universität Berlin. Berlin: Technische Universität Berlin, Institut für Bauingenieurwesen, 2005, S. 91-108, 12 B, 9 Q
Da 70 % der gesamten Verkehrsleistungen des Güter- und Personenverkehrs in Deutschland auf den Bundesautobahnen erbracht werden, stellt die Erhaltung dieser Straßen eine bedeutende volkswirtschaftliche Aufgabe dar. Mit Hilfe des vorgestellten DV-gestützten Verfahrens werden durch volkswirtschaftliche Kosten-Nutzen-Analysen Eingreif- bzw. Interventionsschwellen für Erhaltungsmaßnahmen nach Wirtschaftlichkeitskriterien abgeleitet. Die Straßennutzerkosten werden hinsichtlich der Teilkostenbereiche Reisezeit-, Fahrzeugbetriebs- und Unfallkosten betrachtet, während die Straßenbaulastträgerkosten in erster Linie durch die Maßnahmenkosten begründet werden. Für die Fahrzeugbetriebskosten wird ein Zusammenhang mit den Längsunebenheiten, beschrieben durch die Allgemeinen Unebenheiten, formuliert, während für die Unfallkosten eine funktionale Abhängigkeit mit der Griffigkeit aufgestellt wird. Die Wirtschaftlichkeitsanalysen werden für einen fiktiven repräsentativen Straßenabschnitt des Autobahnnetzes durchgeführt, dessen Verkehrsbelastung, Verkehrszusammensetzung und Querschnittsbreite durch Mittelwertbildung abgeleitet wurde. Betrachtet werden drei Maßnahmearten der Instandsetzung, deren Kosten, Rücksetzwert und Nutzungsdauer zugrunde gelegt werden. Die Ergebnisse zeigen, dass die ZEB-Schwellenwerte für das Zustandsmerkmal Griffigkeit deutlich zu niedrig angesetzt sind und es durch das zu späte Eingreifen zu erheblichen volkswirtschaftlichen Verlusten durch nicht eingesparte Unfallkosten kommt. Anhand des abgeleiteten veränderten Schwellenwertes wären griffigkeitsverbessernde Maßnahmen auf ca. 50 % des bundesdeutschen Autobahnnetzes erforderlich. Eine Korrektur des ZEB-Schwellenwertes wird daher angeregt. Aus volkswirtschaftlicher Sicht wäre auch eine Veränderung des Schwellenwertes für das Merkmal Allgemeine Unebenheiten notwendig, da die Ergebnisse einen volkswirtschaftlichen Verlust durch nicht eingesparte Fahrzeugbetriebskosten ausweisen. Die volkswirtschaftlich begründeten veränderten Schwellenwerte würden auf ca. 3 % des Autobahnnetzes ebenheitsverbessernde Maßnahmen erfordern. Unter volkswirtschaftlichen Aspekten werden die Schwellenwerte der ZEB nur für eine Verkehrsbelastung von maximal 30 000 Kfz/24h als gerechtfertigt angesehen.