Zurück
Vor
Detailergebnis zu DOK-Nr. 57044
Infrastrukturvorhaben in einem gemeldeten FFH-Gebiet (Beschluss des BVerwG vom 7.9.2005 - 4 B 49/05 (VGH Kassel))
Autoren | |
---|---|
Sachgebiete |
3.4 Bau- u. Planungsrecht, Planfeststellung 3.10 Umwelt-/Naturschutzrecht |
Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 24 (2005) Nr. 12, S. 1422-1423
Liegt eine Infrastrukturmaßnahme in einem nach Anhang I und II der FFH-Richtlinie gemeldeten Gebiet, das in die Gemeinschaftsrichtlinie aufgenommen werden soll, weil auf Grund seiner Ausstattung mit prioritären Lebensraumtypen oder prioritären Arten ein gemeinschaftliches Interesse vorliegt, so ist der Schutzstandard des Art. 6 III, IV FFH RL maßgebend. Wird dieser bei dem Vorhaben eingehalten, ist davon auszugehen, dass die Voraussetzungen für eine Ausnahme im Sinne des Art. 6 IV, Unterabsatz 1, FFH-Richtlinie vorliegen.