Detailergebnis zu DOK-Nr. 57351
Lärmmindernde Beläge: eine Chance für die Asphaltbauweise
Autoren |
M. Schellenberger |
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Sachgebiete |
11.2 Asphaltstraßen 14.5 Akustische Eigenschaften (Lärmminderung) |
Straße und Autobahn 57 (2006) Nr. 5, S. 279-287, 9 B, 14 Q
Verkehrslärm hat nachweisbar negative Einflüsse auf die Gesundheit. Daher wurden die Grenzwerte bei der Zulassung neuer Pkw und Lkw seit 1980 um 12 bzw. 11 dB(A) erheblich gesenkt. Trotzdem wurden in diesem Zeitraum keine Lärmpegelminderungen beobachtet. Die bestehenden gesetzlichen Regelungen für den Verkehrslärmschutz in Deutschland haben sich mit Inkrafttreten der Umgebungslärmrichtlinie im vergangenen Jahr erheblich geändert. Sowohl auf die Kommunen als auch die Länder wird umfangreiche Arbeit bei der Umsetzung der Richtlinie ab 2007 zukommen. Neben anderen Maßnahmen sind Lärmarme Asphaltdeckschichten ein wesentlicher Ansatz zur Lösung der Lärmprobleme im Straßenverkehr. Gemäß RLS-90 dürfen Asphaltbetone bis 11 mm Größtkorn sowie Splittmastixasphalt 0/8 (S) und 0/11 S unter bestimmten Voraussetzungen als Lärmschutzmaßnahme im Rahmen der Planfeststellung angesetzt werden. Auch kommunal zeigen Vergleiche des Rollgeräusches von Asphaltdeckschichten mit Pflasterflächen deutliche Vorteile für die Asphaltbauweisen. Seit 2003 wurden in Deutschland eine Reihe von Erprobungsstrecken mit zweischichtigem offenporigen Asphalt (ZWOPA) angelegt. Erste Ergebnisse zeigen für die Lärmminderung sehr positive Resultate von bis zu -10 dB(A). Die Bauweise Splittmastixasphalt Lärmarm (SMA LA) wurde im Jahr 2005 auf zwei Autobahnen in Bayern in den Körnungen 0/5 und 0/8 mit Erfolg eingebaut. Erste Messungen lassen für Lärmminderung und Griffigkeit positive Ergebnisse erwarten.