Detailergebnis zu DOK-Nr. 57357
Neue Rahmenbedingungen für die Lkw-Maut
Autoren |
P. Mückenhausen |
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Sachgebiete |
0.2 Verkehrspolitik, Verkehrswirtschaft 2.4 Verkehrsabgaben, Straßenbenutzungsgebühren 5.21 Straßengüterverkehr |
Internationales Verkehrswesen 58 (2006) Nr. 6, S. 259-262
Am 27. März 2006 hat der Rat der Europäischen Union die Richtlinie 1999/62/EG über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch schwere Nutzfahrzeuge geändert. Der Rat hat dabei alle Änderungen übernommen, die das Europäische Parlament an dem gemeinsamen Standpunkt des Rates vorgenommen hatte. Bei der Novellierung der Richtlinie haben drei Kernfragen eine herausragende Rolle gespielt: mehr Kostengerechtigkeit, mehr Kontrolle und mehr Harmonisierung. Als Kompromiss kam es zu folgenden Neuregelungen: Zulassung der Erhebung von Maut- oder Benutzungsgebühren auch auf nachrangigen Straßen, Differenzierung der Mautsätze im Rahmen der Anlastung der Infrastrukturkosten, Anlastung externer Kosten und Umstellung von Steuerfinanzierung auf Nutzerfinanzierung. In ihrem Vorschlag wurde auch das Bestreben der Kommission deutlich, mehr Kontrolle über die Berechnung, Erhebung und Verwendung von Maut- oder Benutzungsgebühren, insbesondere zur Verhütung überhöhter Mautgebühren, zu gewinnen. Europäisches Parlament und Rat haben sich darauf geeinigt, dass die Mitgliedstaaten die Gebührenerhebung auf einen Teil ihres transeuropäischen Straßennetzes beschränken können, jedoch der internationale Verkehr nicht diskriminiert werden darf.