Detailergebnis zu DOK-Nr. 57530
Erfahrungen und Konzepte für die Bürgerbeteiligung bei der Lärmminderungsplanung
Autoren |
U. Stein S. Ruschek |
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Sachgebiete |
3.4 Bau- u. Planungsrecht, Planfeststellung 6.9 Verkehrsemissionen, Immissionsschutz |
Zeitschrift für Lärmbekämpfung 53 (2006) Nr. 4, S. 125-128, 1 B, 4 Q
Mit dem "Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung von Umgebungslärm" vom 24. Juni 2005 wurde die seit 1992 bestehende Lärmminderungsplanung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes inhaltlich erweitert und zur verpflichtenden Aufgabe gemacht. Unter anderem wurde festgelegt, dass die Öffentlichkeit zu Vorschlägen für Lärmaktionspläne zu hören ist, und ihr rechtzeitig und effektiv eine Mitwirkung an der Ausarbeitung und der Überprüfung von Lärmaktionsplänen ermöglicht werden soll. Als Mindestanforderung an eine Bürgerbeteiligung hat sich eine vierwöchige Auslegung der Aktionspläne durchgesetzt. Eine Beteiligung sollte sich aber nicht nur auf Informationen über die berechnete Lärmsituation und die Mitwirkung an der Festsetzung möglicher Maßnahmen der öffentlichen Hand beschränken, sondern auch das Wissen der "lokalen Experten" zu stadtteilspezifischen Lärmquellen nutzen. Dafür hat sich das Modell "Runder Tisch" als gut nutzbar erwiesen. Wie jede Form der bürgerlichen Beteiligung erfordert es aber fachlich und prozessual sorgfältige Arbeit.