Detailergebnis zu DOK-Nr. 57531
VBUS und RLS-90: wie unterscheidet sich die "Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Straßen (VBUS)" von den "Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90)"?
Autoren |
W. Bartolomaeus L. Schade |
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Sachgebiete |
3.10 Umwelt-/Naturschutzrecht 6.9 Verkehrsemissionen, Immissionsschutz |
Zeitschrift für Lärmbekämpfung 53 (2006) Nr. 4, S. 115-117, 15 Q
Die EG-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG verfolgt das Ziel, die Belastung durch Umgebungslärm europaweit einheitlich zu erfassen. Im 5-Jahres-Turnus sind dazu Lärmkarten und Lärmaktionspläne aufzustellen. Bis zum Vorliegen harmonisierter Berechnungsverfahren gestattet die Richtlinie die Weiterverwendung nationaler Verfahren, wenn sie an die Forderungen der Richtlinie angepasst werden. In der auf Basis der RLS-90 entwickelten "Vorläufigen Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Straßen (VBUS)" wurde daher zur Lärmbeurteilung der Lärmindex L(Index den) der EG-Richtlinie eingeführt, ein 24-Stunden Mittelungspegel, in den Tag-, Abend- und Nacht-Mittelungspegel gewichtet eingehen. Der bisherige Mitwind-Mittelungspegel wird durch einen Langzeit-Mittelungspegel ersetzt, der auch Gegenwind-Wetterlagen berücksichtigt. Für die Berechnung der Abschirmung musste von der kreisförmigen Schallausbreitung der RLS-90 auf eine parabelförmige umgestellt werden, was insbesondere in großen Entfernungen zur Straße zu mehreren dB(A) höheren Abschirmungs-Dämpfungen führt. Mit der VBUS wird bis Mitte 2007 die erste Runde der Lärmkartierung durchgeführt. Schon für die nächste Runde 2012 wird ein harmonisiertes Verfahren eingesetzt, das derzeit im EU-Projekt IMAGINE entwickelt wird.