Detailergebnis zu DOK-Nr. 57596
Qualitätssicherung auf hohem Niveau: Besonderheiten bei der Qualitätssicherung von PPP-Projekten
Autoren |
R. Hardt |
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Sachgebiete |
3.2 Straßenbaulast, Straßenaufsicht 4.1 Organisation (Struktur, Qualitätssicherung) |
Asphalt 41 (2006) Nr. 5, S. 8-15, 5 B, 4 Q
Bei den Bauverträgen herkömmlicher Art wird die gewünschte Bauqualität der Straße durch technische Bestimmungen für die Baustoffe und Baustoffgemische sichergestellt, die den Auftragnehmer über einen Gewährleistungszeitraum von in der Regel vier Jahren für seine Ausführungsqualität verantwortlich machen. Im Zuge der Privatisierung von Baumaßnahmen als Betreiber- oder PPP-Modelle werden für Herstellung und Betrieb einer Straße langfristige Zeiträume von in der Regel 30 Jahren vereinbart. Aufgrund dieser Bündelung von Bau und Erhaltung unter einem Dach wird eine insgesamt höhere Qualität für die Nutzung der Straße erwartet. Mit Einzug dieser neuen Vertragsformen müssen die dazu eingesetzten Sicherungsmaßnahmen neu überdacht und auf diese neue Situation angepasst werden.