Detailergebnis zu DOK-Nr. 57597
Die Integration von Eingriffsregelung und FFH-Verträglichkeitsprüfung in die Umweltprüfung von Bauleitplänen / Integration of impact mitigation principle and appropriate assessment according to the habitats directive in local land-use planning
Autoren |
B. Jessel |
---|---|
Sachgebiete |
3.4 Bau- u. Planungsrecht, Planfeststellung 3.10 Umwelt-/Naturschutzrecht 5.3 Stadtverkehr (Allgemeines, Planungsgrundlagen) |
UVP-Report 20 (2006) Nr. 1+2, S. 12-16, 1 B, 1 T, 11 Q
Umweltprüfung und Umweltbericht dienen in der Bauleitplanung künftig dazu, die für eine sachgerechte Abwägung erforderlichen Umweltdaten umfassend und im Zusammenhang zu ermitteln, aufzubereiten und zu bewerten. Es ist aber zu beachten, dass sich aus den einzelnen Verfahrenskomponenten, die in die Umweltprüfung integriert wurden, unterschiedliche Rechtsfolgen ergeben. Diese werden exemplarisch für die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung und die Prüfung nach § 34 BNatSchG (FFH-Verträglichkeitsprüfung) dargelegt. Für rechtssichere Entscheidungen ist es notwendig, diese Tatbestände differenziert in die Abwägung einzustellen und sie in der Planbegründung differenziert zu betrachten. Die unterschiedlichen Anforderungen an die einzelnen Verfahren, die Bestandteile der Umweltprüfung darzustellen, sind zudem bereits bei der Ermittlung der Grundlagen für einen Bauleitplan entsprechend zu beachten.