Detailergebnis zu DOK-Nr. 57639
Kumulative Wirkungen bei Lärmimmissionen / Cumulative effects regarding noise
Autoren |
W. Feldt |
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Sachgebiete |
6.9 Verkehrsemissionen, Immissionsschutz |
UVP-Report 20 (2006) Nr. 1+2, S. 59-65, 3 B, 1 T, zahlr. Q
Schallimmissionen, die das menschliche Wohlbefinden und die Gesundheit beeinträchtigen, werden als Lärm bezeichnet. Die zunehmende Verlärmung unserer Umwelt aus unterschiedlichen Quellen wird von immer mehr Bürgern als Problem empfunden. Wirksame Gegenmaßnahmen und Abhilfe finden ihre Grenzen im deutschen Rechtssystem, das zwar eine Fülle verschiedener Lärmvorschriften bietet, jedoch keine ausreichenden Vorgaben zur Ermittlung, Beschreibung und Bewertung bzw. zur "wirksamen Beschränkung kumulativer Lärmwirkungen (Gesamtlärm) macht. Die damit verbundenen Defizite werden in einem Fallbeispiel aus Hannover aufgezeigt, wo die Bauleitplanung eines Gewerbegebiets durch die kumulative Wirkung verschiedener Verkehrsträger und ein geplantes Sondergebiet für Fachmärkte belastet wird. Lösungsansätze werden anhand der Vorgaben aus UVP-Gesetz, Bundesimmissionsschutzgesetz und Baugesetzbuch entwickelt und zur Diskussion gestellt.