Detailergebnis zu DOK-Nr. 57715
Schalltechnische Kriterien für Gemengelagen
Autoren |
J. Sachs K. Tegeder |
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Sachgebiete |
5.3.1 Stadt- und Verkehrsplanung 6.9 Verkehrsemissionen, Immissionsschutz |
Lärmbekämpfung 1 (2006) Nr. 9, S. 20-25, 5 B, 8 Q
Die Immissionsrichtwerte nach TA Lärm sind nach der Schutzwürdigkeit der Gebiete entsprechend den Festsetzungen in Bebauungsplänen abgestuft. Wenn gewerblich, industriell oder hinsichtlich ihrer Geräuschauswirkungen vergleichbar genutzte und zum Wohnen dienende Gebiete aneinander grenzen (Gemengelage), können unter bestimmten Voraussetzungen die Immissionsrichtwerte auf geeignete Zwischenwerte angehoben werden (TA Lärm Nr. 6.7). Ein Aneinandergrenzen der unterschiedlichen Gebiete ist nicht schematisch, sondern wirkungsbezogen unter Berücksichtigung der Gesetzmäßigkeiten der Schallausbreitung zu bestimmen. In welchen Fällen und bei welchen Abständen zwischen Gebieten mit geräuschemittierender Nutzung einerseits und schutzbedürftiger Wohnnutzung andererseits eine Gemengelage vorliegt, wird in der TA Lärm nicht konkretisiert. Im vorliegenden Beitrag werden Bedingungen und ein Verfahren für die Feststellung von Gemengelagen unter schalltechnischen Gesichtspunkten vorgeschlagen.