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Detailergebnis zu DOK-Nr. 58154
Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses (Urteil des BVerwG vom 11.8.2006 - AZ 9 VR 5/06)
Autoren | |
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Sachgebiete |
3.4 Bau- u. Planungsrecht, Planfeststellung |
Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 25 (2006) Nr. 10, S. 1170-1173
Die Verwendung nicht erläuterter Planzeichen in Planunterlagen, die in einem straßenrechtlichen Planfeststellungsverfahren ausgelegt werden, kann die Verständlichkeit der Planunterlagen beeinträchtigen und dazu führen, dass der Plan seiner Funktion, den Betroffenen Art und Ausmaß ihrer Betroffenheit verdeutlichen, nicht gerecht wird. Dasselbe kann für einen fehlenden Vermerk über die Identität der ausgelegten mit den festgestellten Planunterlagen gelten. Diese Mängel führen aber nur zu einer Rechtswidrigkeit des Planfeststellungsbeschlusses, wenn dargetan wird, dass gerade sie den Betroffenen zwangsläufig von der Erhebung von Einwendungen abgehalten haben.