Detailergebnis zu DOK-Nr. 58155
Die enteignungsrechtliche Vorwirkung bei Planfeststellungen
Autoren |
H.D. Jarass |
---|---|
Sachgebiete |
3.4 Bau- u. Planungsrecht, Planfeststellung 3.8 Enteignungsrecht, Liegenschaftswesen |
Deutsches Verwaltungsblatt 121 (2006) Nr. 21, S. 1329-1335
Wenn planfeststellungsbedürftige Vorhaben - z. B. Straßen - errichtet werden, ist es vielfach erforderlich, Grundstücke zu enteignen, wenn die Grundstückseigentümer nicht bereit sind, die Grundstücke zu angemessenen Bedingungen zu veräußern. Über die Zulässigkeit der Enteignung wird im Planfeststellungsverfahren entschieden. In dem Aufsatz werden die Anforderungen an die Zulässigkeit in formeller und materieller Hinsicht erörtert, insbesondere die Abwägung zwischen Eigentum und Gemeinwohl. Dabei wird auch die Frage der Zulässigkeit von Vorhaben erörtert, die neben dem Gemeinwohl auch im Interesse privater Dritter liegen. Der Verfasser erörtert speziell und ausführlich die Frage der Klagebefugnis von Eigentümern sog. Sperrgrundstücke, die nur erworben wurden, um ein Vorhaben zu verhindern. Er kommt mit der Rechtsprechung zu dem Ergebnis, dass es sich insoweit um eine bloße Scheinposition handelt.