Detailergebnis zu DOK-Nr. 58195
Umsetzung der europäischen Umweltanforderungen an Gesteinskörnungen
Autoren |
U. Hahn |
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Sachgebiete |
9.5 Naturstein, Kies, Sand |
Straße und Autobahn 58 (2007) Nr. 1, S. 12-17, 12 B
Nachdem auf europäischer Ebene das CEN/TC 351 "Bewertung der Freisetzung von gefährlichen Stoffen aus Bauprodukten" im Auftrag der Europäischen Kommission die Arbeit aufgenommen hat, hat das für Gesteinskörnungen zuständige TC 154 schnell reagiert und unter Leitung seines Vorsitzenden eine neue Arbeitsgruppe (TG 13) eingerichtet. Diese Arbeitsgruppe war inzwischen sehr aktiv und hat zur Vorbereitung der konstituierenden Sitzung des TC 351 im April 2006 eine ausführliche Stellungnahme mit konkreten Vorschlägen für die weitere Vorgehensweise erarbeitet. Diese Stellungnahme wurde auch den gleichfalls unter anderem mit Gesteinskörnungen befassten Komitees TC 104 "Beton" und TC 227 "Straßenbaustoffe" mit der Bitte um Unterstützung vorgelegt. Die TG 13 schlägt vor, alle Gesteinskörnungen in gebundenen Gemischen, z. B. in Asphalt und in Beton, grundsätzlich in die Kategorie "ohne Prüfung" einzustufen. Darüber hinaus werden in den ungebundenen Gemischen auch alle natürlichen Gesteinskörnungen sowie die industriell hergestellten und die Recycling-Körnungen in die Kategorie "ohne Prüfung" eingestuft, sofern sie auf einer noch zu erstellenden "Positivliste" aufgeführt sind. Andernfalls muss die weitere Einstufung ("ohne weitere Prüfung" oder "mit weiteren Prüfungen") anhand einer Eignungsprüfung vorgenommen werden.