Detailergebnis zu DOK-Nr. 58353
Situation und Perspektiven des ÖPNV in der Tschechischen Republik: Ähnlichkeiten und Unterschiede zur Lage in Deutschland
Autoren |
G.-A. Ahrens M. Schöne F. Vichta |
---|---|
Sachgebiete |
0.20 Straßen- und Verkehrswesen (Länderberichte) 5.3.4 Öffentlicher Personennahverkehr |
Nahverkehr 24 (2006) Nr. 10, S. 59-62, 1 B, 6 Q
Der öffentliche Verkehr in der Tschechischen Republik befindet sich zurzeit in einer Transformationsphase. Große Veränderungen vollziehen sich im gesetzlichen, organisatorischen und planerischen Bereich. Im Hinblick auf die Erfordernisse der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit kommt den Kenntnissen über die neuen Strukturen und Prozesse eine große Bedeutung zu. Ausgehend von den gewonnenen Informationen über die Organisation und Finanzierung des ÖPNV in der Tschechischen Republik sowie den Kenntnissen relevanter Fragestellungen in Deutschland sind sowohl Analogien als auch Unterschiede zwischen beiden Ländern feststellbar. Die Unterschiede haben große Auswirkungen auf die grenzüberschreitende Zusammenarbeit. Fehlende Kompatibilität der Verwaltungs- und Rechtsstrukturen aber auch unterschiedliche Trägerschaften erschweren die Kooperation über die Grenze hinweg. Nicht ohne Bedeutung sind auch unterschiedliche Interessen. Diese resultieren aus den ungleichen Entwicklungsniveaus beiderseits der Grenze. Zurzeit ist es noch schwierig zu prognostizieren, wann und ob sich diese Bedingungen überhaupt aneinander anpassen. Angleichen werden sich zum Teil die rechtlichen und methodischen Rahmenbedingungen. Das strategische Dokument für den ÖPNV (STRAPADOU) beinhaltet unter anderem Aussagen zur Rolle der einzelnen Ebenen der öffentlichen Verwaltung im ÖPNV-Bereich (Staatsverwaltung, Bezirke, Gemeinden) und der notwendigen Änderungen des Rechtsrahmens (ein Gesetz über den ÖPNV), Notwendigkeit der Einführung von Verkehrsplanungsinstrumenten (zum Beispiel Nahverkehrspläne und integrierte Gesamtverkehrspläne), Vertrags- und Preisbildung, zu Möglichkeiten der Fahrzeugbeschaffung und zum Einklang mit dem EU-Recht (öffentliche Beihilfe), zu Möglichkeiten der Schaffung integrierter Angebote, zur Strukturierung des ÖPNV-Markts. Aufgrund der Tatsache, dass der ÖPNV unter die Selbstverwaltungskompetenz der Bezirke fällt, also eine freiwillige Aufgabe darstellt, kann jedoch ein Großteil der STRAPADOU nur einen empfehlenden Charakter haben.