Detailergebnis zu DOK-Nr. 58419
Der abweichende Baugrund als einkalkuliertes Preiskorrektiv im Tunnelbau
Autoren |
D. Kirschke |
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Sachgebiete |
2.1 Baukosten 4.0 Allgemeines 15.8 Straßentunnel |
München: Zentrum Geotechnik, Lehrstuhl und Prüfamt für Grundbau, Bodenmechanik und Felsmechanik der Technischen Universität München, 2006 (Schriftenreihe Lehrstuhl und Prüfamt für Grundbau, Bodenmechanik und Felsmechanik der Technischen Universität München H. 38) S. 105-115
Als Folge des sich verschärfenden Wettbewerbs zwischen den Bauunternehmen und der begrenzten Zahl auf den Markt kommender Projekte werden seitens der AG die Preise immer weiter gedrückt. Zur Korrektur der daraus resultierenden inauskömmlichen Preise betreiben die Bauunternehmen ein intensives Nachtragsmanagement und nutzen dafür Unklarheiten des Vertrags und Änderungswünsche des Bauherrn. Vor allem im Tunnelbau ist der Baugrund eine schier unerschöpfliche Quelle für Nachtragsforderungen. Da jede Baugrunderkundung nur ein "Nadelstich" ist , die Prognose auf Verallgemeinerung beruht und somit gewisse Abweichungen von der Prognose nahezu unvermeidlich sind, nutzen Bauunternehmen diese Tatsache, um den Bauvertrag systematisch auszuhebeln. Der Autor kritisiert, dass es gegenwärtig noch keine Regelungen für Toleranzmaße der Baugrundeigenschaften aus bauvertraglicher Sicht insbesondere für den Tunnelbau gibt. Anhand von Beispielen werden den Auftraggebern Hinweise zur Vermeidung von Nachtragsfallen im Angebot gegeben. Weiterhin werden die Risiken beschrieben, die entstehen, wenn der bauausführende AN auch mit der Ausführungsplanung beauftragt wird. Es folgen Ratschläge an den AG für die Qualitätsverbesserung der Ausschreibungsunterlagen, Änderungsvorschläge für das Vergaberecht sowie Anregungen für strafrechtliche Konsequenzen bei sittenwidrigen Handlungen bei der Beurteilung des Baugrunds.