Detailergebnis zu DOK-Nr. 58437
Das Bundesverwaltungsgericht und die Anforderungen an die FFH-Verträglichkeitsprüfung: Beitrag zu BVerwG, Urteil vom 17.01.2007 - 9 A 20.25 / Requirements to environmental assessment according to the habitats directive regarding to the Federal Admini strative Court
Autoren |
M. Lang |
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Sachgebiete |
3.10 Umwelt-/Naturschutzrecht |
UVP-report 20 (2006) Nr. 5, S. 220-221, 4 Q
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 17.01.2007 entschieden, dass der den weiteren Ausbau der A143 Westumfahrung Halle - eines von insgesamt sieben Verkehrsprojekten Deutsche Einheit - betreffende Planfeststellungsbeschluss rechtswidrig ist und seinen weiteren Vollzug ausgesetzt. Als maßgebend sah das Bundesverwaltungsgericht dabei an, dass der Planfeststellungsbeschluss den Anforderungen der FFH-Richtlinie nicht in ausreichendem Maße Rechnung trägt. Bloße konfliktmindernde Ausgleichsmaßnahmen reichen nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts nicht aus, um den Vorgaben der FFH-Richtlinie gerecht zu werden. Vielmehr hat der Träger des Vorhabens in der FFH-Verträglichkeitsprüfung unter Berücksichtigung der besten einschlägigen wissenschaftlichen Erkenntnisse den Nachweis zu führen, dass eine Beeinträchtigung der Erhaltungszeile der FFH-Gebiete ausgeschlossen ist. Damit statuiert das Bundesverwaltungsgericht einen konkreten Beurteilungsmaßstab für die FFH-Verträglichkeitsprüfung, der sich so, weder in der FFH-Richtlinie selbst noch im sonstigen Gesetzes- oder Regelwerk, wiederfindet.