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Detailergebnis zu DOK-Nr. 58677

Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen - RASt 06 (Ausgabe 2006)

Autoren
Sachgebiete 5.10 Entwurf und Trassierung

Köln: FGSV Verlag, 2007, 136 S., 122 B, 59 T, 4 Q (Hrsg.: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen) (FGSV 200). - ISBN 978-3-939715-21-4. - Online-Ressource: Zugriff über: www.fgsv-verlag.de/rast

Am 5. Juni 2007 wurden in Kassel die neuen "Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen" (RASt 06) einer interessierten Fachöffentlichkeit vorgestellt. Die RASt, die die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V. (FGSV) zum ersten Mal herausgibt, wurden vom Arbeitsausschuss "Stadtstraßen" (Leiter: Dr.-Ing. Reinhold Baier) erarbeitet und behandeln umfassend den Entwurf und die Gestaltung von Erschließungsstraßen sowie angebauter und anbaufreier Hauptverkehrsstraßen mit plangleichen Knotenpunkten und ersetzen für diese Straßenkategorien die "Empfehlungen für die Anlage von Erschließungsstraßen" (EAE 85/95) und die "Empfehlungen für die Anlage von Hauptverkehrsstraßen" (EAHV 93). Die Richtlinien sind das verkehrliche Handwerkszeug für planende und ausführende kommunale und weitere Verwaltungen, Ingenieur-, Planungs- und Architekturbüros, verkehrswissenschaftliche Einrichtungen, Interessenverbände. Nach Darstellung der Ziele und Grundsätze des innerörtlichen Straßenraumentwurfs (Kapitel 1) werden die Stadtstraßen nach städtebaulichen und verkehrlichen Merkmalen differenziert und typische Entwurfssituationen definiert (Kapitel 2). Im Kapitel 3 wird die Entwurfsmethodik ausführlich erläutert. Die RASt bieten im Weiteren zwei Wege für den Entwurfsvorgang an. Danach kann der Anwender empfohlene Lösungen für typische Entwurfssituationen heranziehen (Kapitel 5), sofern sich seine Aufgabenstellung darin einordnen lässt. Es sind dort neben Querschnitten die Knotenpunktarten und für die ausgewählte Übergänge Strecke - Knotenpunkt angegeben. Für Detaillierungen kann er die Aussagen zu den Nutzungsansprüchen (Kapitel 4) und Entwurfselementen (Kapitel 6) heranziehen. Der individuelle Straßenraumentwurf nach dem Verfahren der städtebaulichen Bemessung (siehe Kapitel 3) stützt sich auf die Darstellungen der Nutzungsansprüche in Kapitel 4 und der Entwurfselemente in Kapitel 6. Die weitere technische und gestalterische Durcharbeitung erfolgt in beiden Fällen nach Kapitel 7.