Detailergebnis zu DOK-Nr. 58990
Strategische Umweltprüfung in der Regionalplanung in Nordrhein-Westfalen / SEA in regional planning in Northrhine-Westphalia
Autoren |
W. Rembierz |
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Sachgebiete |
3.10 Umwelt-/Naturschutzrecht 5.0 Allgemeines (Verkehrsplanung, Raumordnung) |
UVP-report 21 (2007) Nr. 1-2, S. 110-114, 2 B, 7 Q
Bei größeren, regional bedeutsamen Vorhaben hat bereits die Standortentscheidung eine erhebliche Bedeutung für Art und Umfang der Auswirkungen auf die Umwelt. Um hierbei negative Wirkungen zu minimieren, dürfen die Umweltbelange nicht erst bei der vorhabenbezogenen Umweltverträglichkeitsprüfung berücksichtigt werden, sondern sie müssen bereits bei entsprechenden regionalplanerischen Festlegungen zugrunde gelegt werden. Insofern ist der Sinn einer Strategischen Umweltprüfung (SUP) in der Regionalplanung evident. Dennoch bestanden bei der Vorbereitung der SUP-Richtlinie seitens der Raumordnung erhebliche Vorbehalte, weil Umweltbelange in der Landes- und Regionalplanung seit langem einen hohen Stellenwert haben und weil befürchtet wurde, dass die Umsetzung dieser Richtlinie einen erheblichen zusätzlichen Aufwand bedeuten würde, ohne dass dies zu "besseren" planerischen Entscheidungen führen würde. Die Bemühungen, die SUP in der Regionalplanung schlank und pragmatisch auszugestalten, erfolgte auch vor dem Hintergrund abnehmender Personalkapazitäten und knapper finanzieller Ressourcen, die es nicht erlauben, den Arbeitsaufwand auf Gutachter abzuwälzen. In Nordrhein-Westfalen wurde deshalb versucht, die Zusage aufzugreifen, die SUP-Richtlinie würde der bisherigen deutschen Raumordnungsplanung keinen neuen Aufwand aufbürden, sondern sie können in den bisherigen Verfahren allein durch formelle Anpassungen ausgeführt werden.