Detailergebnis zu DOK-Nr. 58993
Pflicht zur Strategischen Umweltprüfung bei Luftreinhalte- und Lärmaktionsplänen / Clean air plans and action plans on noise issues requiring a strategic environmental assessment under German law
Autoren |
T. Bunge |
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Sachgebiete |
3.10 Umwelt-/Naturschutzrecht 6.9 Verkehrsemissionen, Immissionsschutz |
UVP-report 21 (2007) Nr. 1-2, S. 103-109, 1 B, zahlr. Q
Luftreinhalte- und Lärmaktionspläne gehören zu den Planarten, für die das UVP-Gesetz eine strategische Umweltprüfung nur unter bestimmten Voraussetzungen verlangt, beispielsweise wenn sie den Rahmen für die Zulassung von UVP- oder vorprüfungspflichtigen Vorhaben setzen. Die Anforderungen sind im Einzelnen in den §§ 14b und 14c UVPG festgelegt. Der Beitrag befasst sich ausführlich mit diesen Vorschriften und präzisiert die Fälle, in denen eine Umweltprüfung erforderlich ist. Er kommt zu dem Ergebnis, dass die meisten Luftreinhalte- und Lärmaktionspläne eine Strategische Umweltprüfung durchlaufen müssen. Im Allgemeinen lässt sich relativ einfach feststellen, ob die Prüfung erforderlich ist.