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Detailergebnis zu DOK-Nr. 59072

Neuorganisation der Zuständigkeiten im Bereich der Bundesfernstraßen: Stellungnahme des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vom September 2006

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Sachgebiete 1.0 Allgemeines

Zeitschrift für Verkehrswissenschaft 77 (2006) Nr. 2, S. 81-104

Die zunehmenden Finanzierungsengpässe für Erhaltung und Neubau/Ausbau von Bundesfernstraßen sowie die Forderungen nach "integrierten", d. h. verkehrsträgerübergreifenden regionalen Verkehrskonzepten geben Anlass, die historisch gewachsenen Zuständigkeitsregelungen auf Angemessenheit und Effizienz zu überprüfen. Damit soll insbesondere auch dem verfassungsrechtlichen Prinzip wieder verstärkt Rechnung getragen werden, dass die Länder die sie betreffenden Aufgaben übernehmen, der Bund dagegen erst dann eintritt, wenn Länder die Aufgabenerfüllung von der Sache her nicht bzw. nicht entsprechend leisten können. Dies gilt somit im Verkehrsbereich ausschließlich für Verkehre, die regionale Grenzen und (eventuell mehrere) Ländergrenzen überschreiten. Vor dem Hintergrund der schon in der Föderalismuskommission aufgeworfenen Frage zum Neuregelungsbedarf der Zuständigkeiten wie auch vor dem Hintergrund der Empfehlungen der Kommission "Verkehrsinfrastrukturfinanzierung" (2000) sowie des "Bundesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit der Verwaltung" (2004) zur Neuregelung verfolgt die Stellungnahme des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung das Ziel, Vorschläge für die Abgrenzung der Bundesfernstraßen sowie für die Zuständigkeit und Organisation der Verwaltung der Bundesfernstraßen zu erarbeiten, zu diskutieren und zu einem Abgrenzungs- und Zuordnungsvorschlag zu verdichten. Dabei werden die Ziele, Lösungsansätze und Erfahrungen ausgewählter anderer europäischer Länder berücksichtigt. Es werden ebenfalls Beurteilungskriterien für eine Neuorganisation von Zuständigkeiten unter Beachtung fachrechtlicher, raumentwicklungsplanerischer und verkehrsfunktionaler Aspekte aufgezeigt. Die Stellungnahme schließt mit Lösungsmöglichkeiten und Empfehlungen.