Detailergebnis zu DOK-Nr. 59077
City-Maut in Schweden: eine politökonomische Analyse
Autoren |
T. Marner |
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Sachgebiete |
2.4 Verkehrsabgaben, Straßenbenutzungsgebühren |
Internationales Verkehrswesen 59 (2007) Nr. 11, S. 505-511, 1 B, 2 T, zahlr. Q
Zehn Jahre nach dem Scheitern des sogenannten "Dennis-Package" als erstem Versuch, Straßenbenutzungsgebühren in Schwedens Hauptstadt einzuführen, wurde den Stockholmer Bürgern am 17. September 2006 durch ein Referendum die Gelegenheit zur Entscheidung über die Einführung einer City-Maut in der Innenstadt gegeben. Dem Referendum gingen die Trials, ein City-Maut-Testlauf, voraus. Mehrheitlich stimmten die Wähler am Tag des Referendums für eine Fortsetzung der Maut und bildeten die Grundlage der Entscheidung für eine permanente Innenstadtmaut seit August 2007. Neben einem Rückblick und politökonomischen Grundlagen werden den kurzfristigen die langfristigen politischen Interessen gegenübergestellt. Die politische Durchführbarkeit einer ökonomisch effizienten Maut in stark belasteten Städten wie Stockholm ist abhängig davon, ob sie dem politischen Entscheidungsträger nutzt oder schadet. Es zeigt sich, dass für den Politiker in diesem Zusammenhang letztlich nur die langfristige Perspektive relevant sein sollte. Politökonomisch erfolgreiche Mautmodelle wie London oder Stockholm lösen natürlich in zahlreichen anderen Städten Begehrlichkeiten aus. Eine europaweite Untersuchung von 47 Städten und Behörden zeigt, dass 58 % der Befragten entweder an einer Bepreisung des innerstädtischen Straßenraums interessiert sind und 14 % sogar bereits ein Road Pricing-System vorbereiten. Ob das Stockholmer Modell letztlich auf andere Städte übertragbar ist, hängt von verschiedenen Rahmenbedingungen ab und kann pauschal nicht beurteilt werden. So bieten Stockholm oder auch London durch eine hohe Verkehrsdichte und einen gut ausgebauten öffentlichen Verkehr beste Voraussetzungen für eine Maut. In Städten mit hohem Anteil der Nutzung öffentlichen Verkehrs vermutet man eine erhoffte progressive Wirkung von Straßenbenutzungsgebühren