Detailergebnis zu DOK-Nr. 59177
Wem nützt die Entfernungspauschale?
Autoren |
J. Kloas H. Kuhfeld S. Bach |
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Sachgebiete |
3.0 Gesetzgebung 5.0 Allgemeines (Verkehrsplanung, Raumordnung) |
Informationen zur Raumentwicklung (2007) Nr. 2/3, S. 201-209, 7 T, Q
Nur knapp 70 % der Wege vom und zum Arbeitsplatz sind Direktfahrten; vielfach wird der Weg zur Arbeit mit weiteren Aktivitäten verknüpft, wie z. B. Einkäufe, Transport der Kinder zu einer Betreuungseinrichtung oder zur Schule oder Freizeitaktivitäten. Bei Berufstätigen, die Wohnort und/oder Arbeitsplatz gewechselt haben, stiegen die durchschnittlichen Entfernungen zwischen Wohnung und Arbeitsplatz: Nur ein Drittel hatte kürzere Wege, die Hälfte dagegen längere Wege zurückzulegen. Dabei ist die Entfernungszunahme bei bloßem Wohnungswechsel nur geringfügig niedriger (um 3,6 km) als bei einem Arbeitsplatzwechsel, wo also eher ein Bezug zur Berufstätigkeit besteht. Die von 2007 an geltende Begrenzung der Entfernungspauschale auf Entfernungen ab 21 km geht in die richtige Richtung. Angesichts der langfristigen Bindungen, die mit der Wohnortwahl verbunden sind, erscheint ein gewisser Bestandsschutz für Fernpendler angemessen. Ein weiterer Abbau der Entfernungspauschale sollte längerfristig und schrittweise umgesetzt werden, um den Steuerpflichtigen Zeit zur Anpassung zu geben. Für rund 170 000 Bezieher niedriger Einkommen mit weiten Arbeitswegen bedeutet die jetzige Änderung bei der Entfernungspauschale eine spürbare Minderung des verfügbaren Einkommens.