Detailergebnis zu DOK-Nr. 59241
Das System der Werkseigenen Produktionskontrolle
Autoren |
A. Riechert |
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Sachgebiete |
9.0 Allgemeines, Prüfverfahren, Probenahme, Güteüberwachung |
Straße und Autobahn 58 (2007) Nr. 11, S. 619-622, 5 B
Die Umsetzung der Europäischen Normen für Asphalt wird in Deutschland voraussichtlich zum 1. März 2008 erfolgen. Hiervon wird auch die Gütesicherung in den Asphaltmischwerken betroffen sein. Die derzeitigen Voraussetzungen für die Lieferung von Asphaltmischgut, nämlich die Erfüllung der Anforderungen der TL G Asphalt-StB 01 an die Eigen- und Fremdüberwachung des Asphaltmischwerks, werden ersetzt werden durch die Konformitätserklärung des Asphaltherstellers auf der Grundlage des Bauproduktengesetzes (BauPG). Ausgehend von der aktuellen Situation wird im Beitrag die Verankerung des für Asphaltmischgut europäisch festgelegten Konformitätsnachweisverfahrens 2+ im deutschen Regelwerk für den Asphaltstraßenbau beschrieben. Auf die einzelnen Bestandteile des Verfahrens von der Erstprüfung der Produkte über die Werkseigene Produktionskontrolle (WPK) bis zur Erstinspektion und laufenden Überwachung der WPK wird eingegangen. Dabei werden die Inhalte, Voraussetzungen und Verantwortlichkeiten angesprochen. Die Werkseigene Produktionskontrolle gemäß DIN EN 13108-21 wurde nach den Prinzipien eines Qualitätsmanagementsystems aufgebaut, die in allgemeiner Form behandelt werden. Abschließend werden begleitende Maßnahmen geschildert, die die Einführung des neuen Regelwerks erleichtern und eine einheitliche Anwendung ermöglichen sollen.