Detailergebnis zu DOK-Nr. 59305
Aufgrabungen von Fahrbahnbefestigungen durch Ver- und Entsorgungsunternehmen: Refinanzierung und Kontrolle
Autoren |
M. Grimm |
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Sachgebiete |
5.18 Versorgungsleitungen, Straßenentwässerung |
Straße und Autobahn 58 (2007) Nr. 10, S. 552-555, 2 T, 5 Q
Im Gegensatz zu Außerortsstraßen dienen Innerortsstraßen der Ver- und Entsorgung anliegender Grundstücke. Das Verlegen, Erweitern und Reparieren der hierfür erforderlichen Leitungssysteme erfolgt in der Regel durch Aufgrabungen, die den Verkehrsflächen eine dauerhafte "Wunde" und einen damit verbundenen Wertverlust zufügen. Durch organisatorische und technische Regelungen und Absprachen mit den Leitungsträgern bezüglich der fachgerechten Schließung der Aufgrabungen kann der Wertverlust am Infrastrukturvermögen minimiert werden. Die Leitungsträger für Strom, Wasser, Fernwärme und Gas zahlen den Städten und Gemeinden für das Recht, in deren Zuständigkeitsbereich ihre Leitungen zu verlegen, jährliche Konzessionsabgaben. Die Summe der Konzessionsabgaben ist in der Regel deutlich höher als der Finanzbedarf für die Erhaltung des Straßennetzes. Bei zweckentsprechender Verwendung dieser Konzessionsabgaben hat jede Stadt somit mehr als ausreichend Haushaltsmittel für diesen Zweck zur Verfügung. Eine weitere bisher kaum genutzte Möglichkeit zum Wertausgleich von Aufgrabungsschäden ist die Einführung von Konzessionsabgaben für Abwasserbetriebe.