Detailergebnis zu DOK-Nr. 59317
Konstruktive Erhöhung bestehender Lärmschutzwände
Autoren |
J. Steiner R. Höß |
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Sachgebiete |
6.9 Verkehrsemissionen, Immissionsschutz |
Bremerhaven: Wirtschaftsverlag NW, 2007, 67 S., 43 B, 31 T, zahlr. Q (Forschung Straßenbau und Straßenverkehrstechnik (BMVBS, Bonn) H. 969). - ISBN 978-3-86509-705-7
Die Veröffentlichung zeigt Möglichkeiten für die Erhöhung in Dammlage und im Einschnittsbereich auf. Bei den Nachweisen werden leichte Lärmschutzwandelemente (Holz, Leichtmetall, transparente Elemente) als Füllelemente vorausgesetzt. Grundlage für die Ausführung vorhandener Lärmschutzwände bilden die ZTV-Lsw 88 und weitere Erlasse des BMV bzw. des BMVBW, die als Allgemeine Rundschreiben Straßenbau (z. B. ARS 4/1998) des Sachgebiets 12.1 "Umweltschutz, Lärmschutz" herausgegeben wurden. In den neuen ZTV-Lsw 06 sind gegenüber den ZTV-Lsw 88 einige Veränderungen aufgenommen worden. Die Windlasten für Lärmschutzwände außerhalb von Bauwerken werden auf Grundlage von DIN 1055, Teil 4: 2005-03 ermittelt. Das Bundesgebiet ist danach in 4 Windzonen aufgeteilt. Die Windlasten auf Bauwerken werden anhand von DIN V ENV 1991-2-4:1995 ermittelt. Abweichend vom DIN-Fachbericht 101 "Einwirkungen auf Brücken - Verkehrslasten auf Brücken, Anhang N: Windeinwirkungen auf Brücken" (2003) darf für die Ermittlung der horizontalen Windlast auf Lärmschutzwände die Windzone berücksichtigt werden. Sowohl die Windlasten auf Lärmschutzwände außerhalb von Bauwerken, als auch die Windlasten auf Lärmschutzwände auf Bauwerken sind nach den neuen Regelungen gegenüber den ZTV-Lsw 88 teilweise niedriger. Dies eröffnet die Möglichkeit im Falle von Erhöhungen vorhandene Reserven auszunutzen. Für 2 Regelquerschnitte von Lärmschutzwänden außerhalb von Bauwerken werden jeweils 8 Varianten für Erhöhungen vorgestellt. Für Lärmschutzwände auf Bauwerken werden 3 Varianten anhand von Beispielen vorgestellt, daneben werden weitere Varianten angegeben.