Detailergebnis zu DOK-Nr. 59378
Der Regionale Flächennutzungsplan der Städteregion Ruhr
Autoren |
A. Borchardt |
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Sachgebiete |
5.0 Allgemeines (Verkehrsplanung, Raumordnung) |
Tagungsband zum 8. Aachener Kolloquium "Mobilität und Stadt": AMUS 2007. Aachen: Institut für Stadtbauwesen und Stadtverkehr, RWTH Aachen, 2007 (Stadt Region Land H. 83) S. 35-47, 5 B
Im Oktober 2005 haben die Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Oberhausen und Mülheim an der Ruhr auf ihre eigene Initiative hin eine Planungsgemeinschaft gegründet, mit dem Ziel, einen Regionalen Flächennutzungsplan im Sinne der §§ 25ff Landesplanungsgesetz NRW (LP1G) zu erarbeiten. Der Regionale Flächennutzungsplan integriert die Flächennutzungsplanung der beteiligten Städte mit den jeweiligen Teilabschnitten der Gebietsentwicklungspläne der drei betroffenen Regierungsbezirke Arnsberg, Düsseldorf und Münster in einem einzigen Planwerk. Damit wird die im Rahmen des Forschungsprojekts Stadt 2030 auf informeller Ebene begründete Zusammenarbeit der Kernstädte des Ruhrgebiets dauerhaft begründet und auf die Ebene eines formalen Instrumentes gehoben. Aus der Zusammenführung des bauleitplanerischen und regionalplanerischen Instrumentariums in einem integrierten Planwerk begründen sich sowohl Chancen als auch Probleme. Eine Chance liegt in der besseren Verzahnung der beiden Ebenen und einer daraus folgenden höheren Steuerungsfähigkeit. Die Schwierigkeiten liegen in der Notwendigkeit, den rechtlichen Erfordernissen der beiden Rechtsbereiche gerecht zu werden.