Detailergebnis zu DOK-Nr. 59397
Berücksichtigung des speziellen Artenschutzes auf der Ebene der Raumordnung/Linienbestimmung - dargestellt am Beispiel einer grenzüberschreitenden Straßenverbindung / Consideration of specific species protection at the spatial planning and routing le vel - the example of a transboundary road project
Autoren |
G. Hormel A. Schmoll |
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Sachgebiete |
5.7 Landschaftsgestaltung, Ökologie, UVP, Auswirkungen des Klimawandels |
UVP-report 21 (2007) Nr. 3, S. 190-193, 1 B, 8 Q
Aufgrund des weichenstellenden Charakters der Entscheidungen, die auf einer der Planfeststellung/Genehmigung vorgelagerten Planungsstufe getroffen werden, ist es sinnvoll, bereits in dieser Planungsphase den speziellen Artenschutz zu berücksichtigen und in den Variantenvergleich im Rahmen der UVS einzubeziehen. Allerdings muss dies in einer der Planungsphase entsprechenden Bearbeitungstiefe und für ein eingeschränktes Artenspektrum erfolgen. Am Beispiel der Planung für eine grenzüberschreitende Straßenverbindung zwischen Deutschland und Polen wird die Methodik für die artenschutzrechtliche Risikoeinschätzung sowie den Vergleich alternativer Linienführungen erläutert. Das Thema Artenschutz wird im derzeit in Bearbeitung befindlichen Gutachten zum UVS-Leitfaden für den Bundesfernstraßenbau als in die Umweltverträglichkeitsstudie zur Linienbestimmung zu integrierendes Thema dargestellt. Eine erste Anwendung der im oben genannten Gutachten vorgeschlagenen Methodik erfolgte im Zusammenhang mit der Erstellung der Unterlagen für das Raumordnungsverfahren und die Linienbestimmung für den geplanten Neubau einer deutsch-polnischen Straßenverbindung im Raum Frankfurt/Oder - Eisenhüttenstadt.