Detailergebnis zu DOK-Nr. 59476
Kennzeichenscanning: Verfassungsrechtliche Bewertung der verdachtslosen automatisierten Erfassung von Kraftfahrzeugkennzeichen - Rechtsgutachten im Auftrag des Allgemeinen Deutschen Automobil-Club e.V. (ADAC)
Autoren |
A. Roßnagel |
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Sachgebiete |
3.0 Gesetzgebung |
München: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club (ADAC), 2008, 93 S., zahlr. Q (ADAC-Studie zur Mobilität)
Seit 2006 führt bereits mehr als die Hälfte aller Bundesländer anlass- und verdachtsfreie Kontrollen mittels automatischer Kennzeichenerfassung durch. Diese Maßnahme ist im Hinblick auf den Datenschutz sehr umstritten, da anlass- und verdachtslose Kontrollen heimlich durchgeführt und Daten teilweise über einen längeren Zeitraum gespeichert werden. Keinesfalls darf der Staat durch großflächige, verdachtslose Kontrollen alle Bürger so behandeln, als würde er sie für potenzielle Rechtsbrecher halten. Bereits 2006 wurde in einem ADAC-Fachgespräch die Verfassungsmäßigkeit von länderspezifischen Regelungen der automatisierten Kennzeichenerfassung angezweifelt. Der ADAC hat dies zum Anlass genommen, die Frage der Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz durch ein Rechtsgutachten prüfen zu lassen. Die hiermit vorgelegten Ergebnisse von Prof. Dr. Alexander Roßnagel, Universität Kassel, bestätigen diese Bedenken. Mit einer einzigen Ausnahme sind die untersuchten acht Landesgesetze grundsätzlich oder in wichtigen Aspekten als nicht verfassungskonform zu betrachten. Die Bundesländer sind aufgerufen, ihre Landesgesetze so zu überarbeiten, dass sie die automatisierte Kennzeichenerfassung ausreichend klar und restriktiv auf verfassungsrechtlich zulässige Anwendungen beschränken.