Detailergebnis zu DOK-Nr. 59478
Eckpunkte des ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) / Proposed amendments to the Federal Nature Conservation Act (BNatSchG)
Autoren |
S. Lütkes |
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Sachgebiete |
3.10 Umwelt-/Naturschutzrecht |
UVP-report 21 (2007) Nr. 3, S. 167-170, 2 B, 8 Q
Der Beitrag fasst die Inhalte des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zusammen, der der Abstellung der Rügen des Europäischen Gerichtshofs in seinem Urteil vom 11.1.2006 zur nicht hinreichenden rechtlichen Umsetzung der FFH-Richtlinie in deutsches Recht dient. Dabei konzentriert sich der Gesetzentwurf auf den Kernbereich des Urteils, der das Bundesnaturschutzgesetz betrifft. Die das Pflanzenschutzrecht betreffenden Änderungen werden in der parallel laufenden Novelle zum Pflanzenschutzgesetz vorgenommen, außerdem sind bereits Änderungen in verschiedenen Fischereigesetzen der Länder vorgenommen worden. Den Schwerpunkt der Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz bilden artenschutzrechtliche Regelungen; die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände werden stärker angelehnt an die Vorgaben der europäischen Richtlinien. Sie erfassen zukünftig auch - mit bestimmten Maßgaben - die Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft sowie Vorhaben, die mit Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden sind. Das Verhältnis von Ausnahme- und Befreiungsvorschriften wird neu justiert. Die Ausnahmen von den Verboten im öffentlichen Interesse werden zukünftig einheitlich geregelt. Die Befreiungsmöglichkeiten für Fälle unzumutbarer Belastung privater Betroffener werden angesprochen. Darüber hinaus wird der Projektbegriff den Erfordernissen des EuGH-Urteils angepasst.