Detailergebnis zu DOK-Nr. 59559
Neue bauvertragliche Regelungen im Straßentunnelbau
Autoren |
J. Naumann W.-D. Friebel F. Heimbecher |
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Sachgebiete |
1.0 Allgemeines 4.3 Vertrags- und Verdingungswesen 15.8 Straßentunnel |
Tunnel verbinden - Connections by Tunnels: Vorträge der STUVA-Tagung 2007 in Köln. Gütersloh: Bauverlag BV, 2007 (Forschung + Praxis: U-Verkehr und unterirdisches Bauen Bd. 42) S. 205-210, 3 B, 3 T, 2 Q
Vor dem Hintergrund einer weiterhin hohen Realisierung von Straßentunnelprojekten in Deutschland ist die ständige Fortschreibung und Aktualisierung des Vertragswerks unumgänglich, um das qualitativ hohe Niveau des Tunnelbaus in Deutschland aufrechtzuerhalten. Außerdem gewährleistet ein stets aktuelles Vertragswerk die effektive Umsetzung der Bauvorhaben unter Einhaltung von Zeit- und Kostenrahmen. Die ständig wachsende Anzahl von europäischen Regelwerken gilt es, wo erforderlich und sinnvoll, zu integrieren, ohne dabei die hohen deutschen Qualitätsstandards aufzugeben. Mit der Einführung der neuen und überarbeiteten Abschnitte des Teils 5 "Tunnelbau" der Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen für Ingenieurbauten (ZTV-ING) steht den Bauherren, Planern und Bauausführenden ein ganzheitliches Regelwerk für den Straßentunnelbau in Deutschland zur Verfügung. Die ZTV-ING soll dabei als geeignetes Instrument zur vertraglichen Eindeutigkeit zu einer weiteren Qualitätssteigerung im Tunnelbau führen. Dies gilt insbesondere für den umfassend überarbeiteten Bereich der Abdichtung mit Kunststoffdichtungsbahnen zum Abschnitt 5 "Abdichtung" und den vollständig neu geregelten Bereich des maschinellen Tunnelbaus im Abschnitt 3 "Maschinelle Schildvortriebsverfahren". Aber auch die bereits bekannten Abschnitte 1 "Geschlossene Bauweise" und 2 "Offene Bauweise" der ZTV-ING wurden einer grundlegenden Überarbeitung unterzogen. Ergänzend hierzu wurden eine neue Richtlinie für die Planung, die Ausführung und den Betrieb von Bergwasserdränagesystemen ausgearbeitet sowie die bestehende Richtlinie für die Anwendung der zerstörungsfreien Prüfung von Tunnelinnenschalen überarbeitet. Für die bauvertraglichen Regelungen zur Betriebstechnik wurde der Abschnitt 4 zum Teil 5 der ZTV-ING neu erarbeitet.