Detailergebnis zu DOK-Nr. 59599
Hinweise für die Zusammenarbeit von Straßenbau und Flurbereinigung bei der Vorbereitung und Durchführung von Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz: Hinweise zur Unternehmensflurbereinigung (Ausgabe 2008)
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Sachgebiete |
5.20 Flurbereinigung |
Köln: FGSV Verlag, 2008, 28 S., 6 T (Hrsg.: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen) (FGSV 225). - ISBN 978-3-939715-43-6
Die interdisziplinär konzipierten "Hinweise für die Zusammenarbeit von Straßenbau und Flurbereinigung bei der Vorbereitung und Durchführung von Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz" (Hinweise zur Unternehmensflurbereinigung), Ausgabe 2008, der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen liegen nun vor. Sie lösen den "Leitfaden für die Vorbereitung und Bearbeitung von Bodenordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz im Zusammenhang mit Straßenbauvorhaben" von 1997 (FGSV-Nr. 225/1) und das "Merkblatt über Straßenbau und Flurbereinigung (Untertitel: Die Zusammenarbeit in der Unternehmensflurbereinigung)" von 1993 (FGSV-Nr. 225) durch Zusammenführung und Aktualisierung beider Werke ab. Der Gliederung liegt der Regelablauf eines Unternehmensflurbereinigungsverfahrens gemäß §§ 87 ff. Flurbereinigungsgesetz - aus Anlass von Straßenbauvorhaben - zugrunde. Ursprünglich für die Träger von Straßenbauvorhaben (und ebenfalls für die Vertreter von Straßenbauverwaltungen) entwickelt, sind die Hinweise auch für die Zusammenarbeit mit der Flurbereinigungsverwaltung anwendbar. Zugleich können die Hinweise eine nützliche Hilfe für andere am konkreten Straßenbauvorhaben zu beteiligende Träger öffentlicher Belange sein. Die Hinweise können auch bei anderen flächenbeanspruchenden Unternehmen (beispielsweise Eisenbahn, Luftverkehrsanlagen, große wasserbauliche Vorhaben und dergleichen) in Verbindung mit Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz verwendet werden. Die Besonderheit liegt in der Chronologie der Hinweise begründet; dadurch können sie als "Checkliste" für eine kooperative Vorbereitung und Umsetzung des Verfahrens genutzt werden.