Detailergebnis zu DOK-Nr. 59742
Der Lärm ist kartiert - und nun?: von der Lärmkarte zum Lärmaktionsplan
Autoren |
C. Popp |
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Sachgebiete |
6.9 Verkehrsemissionen, Immissionsschutz |
Forum Wohneigentum 9 (2008) Nr. 1, S. 39-42, 6 B
Maßnahmen zur Lärmminderung haben in der planerischen Praxis oft eine geringere Priorität als Maßnahmen zur Verringerung anderer Umweltprobleme wie zum Beispiel Luft- und Wasserverschmutzung. Dabei stellt "Lärm" einen zunehmend wichtigen Parameter in der Stadtentwicklung dar, wie etwa lärmbedingte Wertverluste von Gebäuden an Hauptverkehrsstraßen zeigen. Nach der Umgebungslärmrichtlinie, die 2005 in Form der §§ 47 a-f Bundesimmissionsschutzgesetz (BlmSchG) in Deutsches Recht umgesetzt wurde, waren die Mitgliedsstaaten der EU bis zum 30. Juni 2007 aufgefordert, Lärmkarten für Ballungsräume mit mehr als 250 000 Einwohnern und für Großflughäfen (mit mehr als 50 000 Flugbewegungen pro Jahr) sowie für Hauptverkehrsstraßen (mit mehr als 6 Mio. Kfz pro Jahr) und Haupteisenbahnstrecken (mit mehr als 60 000 Zügen pro Jahr) herzustellen und die Öffentlichkeit über diese in verständlicher Weise zu informieren. Die hieran anschließende Aufgabe ist jeweils die Erstellung von Aktionsplänen zur Lärmminderung bis zum 18. Juli 2008 für die durch die unterschiedlichen Quellen belasteten Gemeinden unter Mitwirkung ihrer Bürgerinnen und Bürger. Entsprechend den Verursacheranteilen konzentriert sich die nachfolgende Ausführung auf den (Straßen-) Verkehrsbereich. Selbst sieben Monate nach Ablauf der Frist für den Abschluss der Lärmkartierungen kann man feststellen, dass die gesetzlich formulierte Forderung nach Fertigstellung der Lärmkarten weder vom Eisenbahnbundesamt (für die Haupteisenbahnstecken), von allen Bundesländern (etwa für die Hauptverkehrsstraßen) oder allen Ballungsräumen eingehalten werden konnte. Die Ursachen hierfür sind vielfältig.