Detailergebnis zu DOK-Nr. 59745
Neufassung der ZTV-ING, Teil 2 Grundbau
Autoren |
F. Heimbecher |
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Sachgebiete |
7.0 Allgemeines, Klassifikation 15.0 Allgemeines, Erhaltung |
Erd- und Grundbautagung 2007 - Vorträge der Tagung der Arbeitsgruppe "Erd- und Grundbau", 7./8. März 2007, Gießen. Köln: FGSV Verlag, 2008, CD-ROM (Schriftenreihe der Arbeitsgruppe "Erd- und Grundbau" (FGSV, Köln) H. 10) (FGSV C 10) 9 S., 9 S., 7 B, 2 T, 4 Q
Im Mai 2003 hat das BMVBS für den Geschäftsbereich der Bundesfernstraßen die "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Brücken- und andere Ingenieurbauwerke" (ZTV-ING) vom Globalsicherheitskonzept auf das in den europäischen Regelwerken verankerte Teilsicherheitskonzept umgestellt. Die Anforderungen zur Herstellung von Baugruben und Gründungen sowie zur Wasserhaltung sind derzeit in den Abschnitten 1 bis 3 des Teils 2 "Grundbau" der "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten" (ZTV-ING), geregelt. Die derzeitigen Regelungen entstammen im Wesentlichen den entsprechenden Abschnitten der früheren ZTV-K. Sie wurden zur Einführung der ZTV-ING den europäischen Regelungen angepasst. Sowohl die "neue" nationale und europäische Normengeneration zur erdstatischen Nachweisführung, die europäischen Ausführungsnormen und nicht zuletzt die Weiterentwicklung der technischen Verfahren veranlasste das BMVBS bzw. den zuständigen Koordinierungsausschuss Bau dazu, den Teil 2 einer grundlegenden Überarbeitung zu unterziehen, die hin zu einer kompletten Neufassung des Teils 2 führte. Der Teil 2 der ZTV-ING wird zukünftig insgesamt 4 Abschnitte beinhalten, die Regelungen zu den Baugruben, den Gründungen, der Wasserhaltung und den Stützkonstruktionen.