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Detailergebnis zu DOK-Nr. 59787
Konsequente Einhaltung: die neuen Regelungen zu Verjährungsfristen und Abzügen
Autoren |
U. Habermann |
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Sachgebiete |
3.0 Gesetzgebung 4.3 Vertrags- und Verdingungswesen |
Asphalt 43 (2008) Nr. 3, S. 12-16
Mängelansprüche werden von Auftraggeberseite in der Praxis oft fälschlich als eine "Art Garantie" verstanden und sollen aus deren Sicht möglichst spät verjähren. Dies ist aber nicht rechtens. Mit den neuen ZTV Asphalt-StB werden die Verjährungsfristen für Mängelansprüche im Asphaltstraßenbau neu geregelt. Bezüglich der vom BGH als AGB-widrig verworfenen generellen Abzugsregelungen in Bauverträgen werden in den neuen ZTV Asphalt-StB die erforderlichen Regelungen für einzelvertragliche Vereinbarungen zu Abzügen getroffen. Diese neuen Vorschriften sollen zu einer höheren Qualität im Asphaltstraßenbau führen.