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Detailergebnis zu DOK-Nr. 59793
In der Ruhe liegt die Kraft: Möglichkeiten und Grenzen der Lärmaktionsplanung
Autoren |
E. Heinrichs C. Popp |
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Sachgebiete |
5.3 Stadtverkehr (Allgemeines, Planungsgrundlagen) 6.9 Verkehrsemissionen, Immissionsschutz |
Lärmbekämpfung 3 (2008) Nr. 3, S. 95-101, 10 B, 2 T, 15 Q
Die Lärmkarten nach § 47c Bundes-Immissionsschutzgesetz (BlmSchG) liegen inzwischen größtenteils vor. Lediglich für den Schienenverkehr der DB AG gibt es noch keine Lärmkarten. Gemäß § 47d BlmSchG sind nun bis zum 18. Juli 2008 Lärmaktionspläne für die lärmkartierten Quellen durch die Städte und Gemeinden aufzustellen. Lärmaktionspläne sollen die Lärmbelastung senken und die Lebensqualität vor allem in den Städten erhöhen. Konkret geht es darum, potenziell gesundheitsgefährdende Lärmbelastungen zu vermeiden, Belästigungen zu verringern und den Bewohnern einen ungestörten Schlaf zu ermöglichen.