Detailergebnis zu DOK-Nr. 59847
Stand des AKR-Regelwerkes
Autoren |
D. Marquordt |
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Sachgebiete |
9.0 Allgemeines, Prüfverfahren, Probenahme, Güteüberwachung 9.5 Naturstein, Kies, Sand |
Straße und Autobahn 59 (2008) Nr. 5, S. 264-271, 6 B, 18 Q
Die harmonisierte Norm EN 12620:2002-09 wurde in Deutschland durch die DIN EN 12620:2003-04 "Gesteinskörnungen für Beton" umgesetzt. Zur Beurteilung der Alkali-Kieselsäure-Reaktivität von Gesteinskörnungen legt die DIN EN 12620 hierfür die am Verwendungsort der Gesteinskörnung geltenden Vorschriften fest. In Deutschland wird dies durch die DAfStb-Richtlinie "Vorbeugende Maßnahmen gegen schädigende Alkalireaktion im Beton" (Alkali-Richtlinie), Ausgabe Februar 2007, geregelt. Diese Richtlinie enthält ebenfalls die aufgrund von Schäden im Betonstraßenbau vom DAfStb veröffentlichten Empfehlungen für die Verwendung von gebrochenen Kiesen des Oberrheins sowie gesteins- und anwendungsbezogene Festlegungen, die durch das BMVBS zur Vermeidung einer schädigenden Alkali-Kieselsäure-Reaktion (AKR) im Betonstraßenbau getroffen wurden. Im Beitrag wird auf die Überwachung von Gesteinskörnungen gemäß Alkali-Richtlinie sowie auf Verantwortlichkeiten bei Herstellung, Überwachung, Zertifizierung und Verwendung von Gesteinskörnungen eingegangen. Anforderungen an die Stellen, die mit der Prüfung, Überwachung und Zertifizierung von Gesteinskörnungen beauftragt sind, werden dargestellt.