Detailergebnis zu DOK-Nr. 60076
Offene Asphalte, Teil I: Wasserdurchlässiger Asphalt
Autoren |
S. Böhm P. Breitbach V. Root |
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Sachgebiete |
11.2 Asphaltstraßen |
Bonn: Deutscher Asphaltverband (DAV), 2007, 47 S., zahlr. B
Für wasserdurchlässige Befestigungen von Verkehrsflächen gibt es bereits seit 1998 ein Merkblatt der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV). Bei der Durchsickerung von oben nach unten verbleiben im Oberbau, Unterbau und Untergrund luftgefüllte Poren, die den für die Wasserbewegung verfügbaren Porenraum bis zu 50 % verringern. Aus diesem Grund wird für eine wasserdurchlässige Verkehrsfläche ein Durchlässigkeitsbeiwert k(Index f) > 5,4 x 10(hoch -5) m/s empfohlen. Aufgrund neuer Untersuchungen und Erkenntnisse über wasserdurchlässige Asphalte werden in diesem Leitfaden Anwendungsempfehlungen in Ergänzung zu dem o. a. Merkblatt gegeben. Wasserdurchlässige Asphaltbefestigungen sind geeignet für Straßen- und Verkehrsflächen der Bauklassen IV, V und VI nach den RStO 01, Geh- und Radwege sowie gewerbliche Flächen mit entsprechend geringer Belastung. Im Abschnitt "Bautechnische Grundlagen" sind die wasserdurchlässigen Asphaltbefestigungen in ein- und zweischichtiger Bauweise, in Abhängigkeit von den Verkehrsverhältnissen und den Schichten ohne Bindemittel (Schottertragschicht, Frostschutzschicht) dargestellt. Die Mindestdicke der wasserdurchlässigen Asphaltschicht soll 10 cm betragen. Die Zusammensetzung der wasserdurchlässigen Asphalte (WDA) ist so zu wählen, dass der Hohlraumgehalt beim WDA 22 (Größtkorn 22 mm) mindestens 16 Vol.-% ausmacht und beim WDA 5 (Größtkorn 5 mm) mindestens 20 Vol.-%. Damit soll gewährleistet werden, dass das Niederschlagswasser dauerhaft und ohne Rückstau bis in den Untergrund versickern kann und der Entsiegelung von Flächen Rechnung getragen wird. Außerdem nennt der Leitfaden die Bedingungen für den Einbau und für den Betrieb (Winterdienst, Reinigung).