Detailergebnis zu DOK-Nr. 60110
Auswirkungen des europäischen elektronischen Mautdienstes auf die Schweiz / Effets du péage electronique européen sur la Suisse / Impacts of the European electronic toll service on Switzerland (Forschungsauftrag VSS 2005/917)
Autoren |
F. Mühlethaler |
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Sachgebiete |
2.4 Verkehrsabgaben, Straßenbenutzungsgebühren |
Zürich: Schweizerischer Verband der Straßen- und Verkehrsfachleute (VSS), 2008, 42 S., 3 B, 1 T, 8 Q (Bundesamt für Straßen (Bern) H. 1190)
Im Jahr 2004 hat die Europäische Union (EU) eine Richtlinie zur Interoperabilität von Mautsystemen erlassen. Ziel ist es, dass Benutzer des europäischen Straßennetzes die erforderlichen Straßenabgaben überall entrichten können, ohne unterwegs dafür spezifische Vorkehrungen treffen zu müssen. Die Richtlinie sorgt für eine Vereinheitlichung der zur automatischen Abgabeerfassung eingesetzten Techniken und verlangt, dass ein europäischer elektronischer Mautdienst (EEMD) eingerichtet wird. Jeder Anbieter dieses Dienstes liefert seinen Benutzern ein Fahrzeuggerät, welches in allen europäischen Mautsystemen in der Lage ist, die Abgaben zu erfassen. Experten aus der Schweiz beteiligen sich im Rahmen der Normierungsarbeiten, aber auch in Forschungsprojekten und Expertengruppen aktiv an der Umsetzung des EEMD. Sie haben dadurch die Möglichkeit, Schweizer Anforderungen an den EEMD einfließen zu lassen. Da neue Projekte des Road Pricing in der Schweiz noch nicht konkret sind, können nur die sich aus der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) ergebenden Anforderungen ein bedeutendes Gewicht erlangen. Ein Erfolg ist erst dann erzielt, wenn der EEMD auch breit genutzt wird. Dafür muss er sich in der Konkurrenz zu lokalen, nicht oder nur beschränkt interoperablen Mautdiensten durchsetzen. Die wegen der hohen Komplexität eher kostspieligen Fahrzeuggeräte sind da ein Hindernis. Eine Umsetzung des EEMD, die es ermöglicht, mit ihm im Fahrzeug Mehrwertdienste anzubieten, welche die Komponenten des Fahrzeuggeräts mitbenutzen, spielt zur Überwindung dieses Hindernisses eine wichtige Rolle. Dabei sollen die Anbieter des EEMD in der Wahl der Dienste frei sein.