Detailergebnis zu DOK-Nr. 60139
Minikreisel / Mini-giratoires / Mini-roundabouts (Forschungsauftrag VSS 1998/192)
Autoren |
F. Bühlmann M. Laube P.J. Guha |
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Sachgebiete |
5.11 Knotenpunkte |
Zürich: Schweizerischer Verband der Straßen- und Verkehrsfachleute (VSS), 2007, 67 S., 39 B, 8 T, 11 Q, Anhang (Bundesamt für Straßen (Bern) H. 1211)
In der Schweiz werden Kreisel mit minimalen Abmessungen (Außendurchmesser max. 26 m) und überfahrbarer Mittelinsel (Minikreisel) aufgrund der kleineren Abmessungen gegenüber den Kleinkreiseln vermehrt im Innerortsbereich auf Hauptverkehrsstraßen eingesetzt. Mit der Forschungsarbeit sollen Anforderungen und Einsatzkriterien für einen sicheren und leistungsfähigen Verkehrsablauf definiert sowie die Grundlagen an die Projektierungselemente unter Berücksichtigung unterschiedlicher Situationen ausgearbeitet werden. Für einen sicheren Verkehrsablauf müssen u. a. folgende Anforderungen und Bedingungen an die Projektierungselemente eingehalten beziehungsweise berücksichtigt werden: Der Außendurchmesser sollte so groß wie möglich gewählt werden. Außendurchmesser größer 18 m können mit einer Mittelinsel und einem überfahrbaren Ring ausgestaltet werden. Minikreisel mit einem Außendurchmesser kleiner als 18 m dürfen auf verkehrsorientierten Straßen nicht eingesetzt werden. Auf Kreiselfahrbahnbreiten größer fünf Meter ist zu verzichten. Zum Gewährleisten der Befahrbarkeit des Minikreisels durch den Schwerverkehr ist die Mittelinsel mit einem Ring auszugestalten. Eine genügend große Ablenkung durch die Mittelinsel (Ablenkungswinkel Beta > 40 gon) reduziert das Geschwindigkeitsniveau im Kreisel deutlich. Mit den Leitinseln wird die Breite der Einfahrt bestimmt. Die Breite der Einfahrt soll unabhängig vom Außendurchmesser nicht mehr als 3,5 m betragen. Bei Fußgängerquerungen muss die Leitinsel eine geschützte Wartefläche für die Fußgänger aufweisen. Zudem muss die Querung von der Kreiselfahrbahn einen Abstand von rund fünf Metern aufweisen.