Detailergebnis zu DOK-Nr. 60560
Prozess-Evaluation des bfu-Modells Tempo 50/30 innerorts: Umsetzung, Einstellungen und Kenntnis
Autoren |
G. Scaramuzza |
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Sachgebiete |
5.3.3 Verkehrsberuhigung, Umfeldverbesserung |
Bern: Schweizerische Beratungsstelle für Unfallverhütung bfu, 2008, 118 S., 36 B, 26 T, 11 Q (bfu-Report H. 60). - ISBN 978-3-908192-26-9
Fünf Jahre nach Beginn der Propagierung des Modells Tempo 50/30 (Tempo 50 auf verkehrs-, Tempo 30 auf siedlungsorientierten Straßen) evaluierte die Beratungsstelle für Unfallverhütung in der Schweiz in einer Studie dessen Auswirkungen. Als erster Schritt wurden Umsetzungsgrad und Bekanntheit evaluiert. Ziel war, den allenfalls vorhandenen Handlungsbedarf festzustellen und Interventionsmöglichkeiten aufzuzeigen. Bis Ende 2006 wurden 2 057 Tempo 30-Zonen bewilligt. Die Zunahme ist seit 2002 (Einführung der vereinfachten Departementverordnung) markant. Im Jahr 2006 war die Entwicklung jedoch erstmals seit 1995 rückläufig, vermutlich wegen des damaligen Bundesgerichtsentscheids (BGE) zu einer Tempo 30-Zone in der Stadt St. Gallen. Das Potenzial für Tempo 30-Zonen ist sehr groß, denn schweizweit gilt schätzungsweise erst auf ein Viertel aller überbauten Bauzonenflächen dieses Geschwindigkeitsregime. Umgestaltete verkehrsorientierte Straßen sind sehr selten. Bis Ende 2006 waren es 208. Auffallend ist die große Zahl abgelehnter Gesuche (142). Das bfu-Modell Tempo 50/30 ist höchstens in Ansätzen umgesetzt. 52 Gemeinden weisen beide Interventionsarten (Umgestaltung verkehrsorientierter Straßen sowie Tempo 30-Zonen) auf, 113 lediglich umgestaltete verkehrsorientierte Straßen, 564 lediglich Tempo 30-Zonen. Somit haben 2 008 Gemeinden noch keine dieser Interventionsarten implementiert.