Detailergebnis zu DOK-Nr. 61015
Aufstellung und Umsetzung des Lärmaktionsplans nach Maßgabe der Umgebungslärm-Richtlinie / Preparation and implementation of the Noise Action Plan according to the Environmental Noise Directive
Autoren |
J. Berkemann |
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Sachgebiete |
3.10 Umwelt-/Naturschutzrecht 6.9 Verkehrsemissionen, Immissionsschutz |
UVP-report 22 (2008) Nr. 4, S. 152-157, 1 B, zahlr. Q
§ 47d BImSchG sieht seit 2005 in Umsetzung der Umgebungslärm-Richtlinie vor, dass Lärmaktionspläne aufzustellen sind. Zuständige Behörde ist für den Regelfall die Gemeinde. Sowohl über das Verfahren, in dem diese den Lärmaktionsplan aufzustellen hat, über den rechtlichen Status dieses Plans als auch vor allem über die konkretisierende Umsetzung gegenüber anderen Stellen bestehen erhebliche Meinungsverschiedenheiten in Literatur und Verwaltungspraxis. Der Beitrag behandelt die rechtliche Einordnung des Konzepts des Lärmaktionsplans in das bestehende deutsche Planungs- und Aktionssystem. Der Verfasser spricht sich für eine gemeinschaftsrechtliche Eigenständigkeit des Lärmaktionsplans aus und betont dazu die richtlinienkonforme Rückkoppelung des knappen deutschen Gesetzestextes.